Auto­mo­bil­kauf­leute (m/​w/​d)

Berufs­bild

Auto­mo­bil­kauf­leute sind im Vertrieb und Service von Kraft­fahr­zeu­gen tätig, und zwar sowohl bei den Herstel­lern bzw. ihren Vertriebs­or­ga­ni­sa­tio­nen als auch bei den Impor­teu­ren und im Kfz-Handel und -Gewerbe.

Sie sind mit folgen­den Arbeits­ge­bie­ten befasst: Dispo­si­tion, Beschaf­fung, Vertrieb, Verkauf von neuen und gebrauch­ten Kraft­fahr­zeu­gen sowie von Teilen und Zube­hör. Sie bieten alle das Kraft­fahr­zeug betref­fen­den Dienst­leis­tun­gen an, insbe­son­dere sind sie befasst mit der Vorbe­rei­tung, dem Ange­bot und der Vermitt­lung von Finan­zie­rungs-, Leasing-, Flot­ten­ma­nage­ment-, Versi­che­rungs- und Garan­tie­ver­trä­gen. Der Beruf ist geprägt durch seine Kunden­ori­en­tie­rung und durch einen hohen Umfang an admi­nis­tra­ti­ver und dispo­si­ti­ver Tätig­keit im Bereich der Verkaufs­vor­be­rei­tung und -abwicklung.

Branchen/​Betriebe:

  • Auto­mo­bil­her­stel­ler
  • Vertriebs­or­ga­ni­sa­tio­nen
  • Impor­teure
  • Auto­mo­bil-Handel
  • Auto­mo­bil-Gewerbe

Beruf­li­che Fähigkeiten:

Auto­mo­bil­kauf­leute

  • bera­ten Kunden in den Berei­chen Neu- und Gebraucht­wa­gen, Zube­hör, Ersatzteile
  • berei­ten Finan­zie­rungs-, Leasing-, Flot­ten­ma­nage­ment-, Versi­che­rungs- und Garan­tie­ver­träge vor und vermit­teln sie
  • bera­ten in Fragen des Kunden­diens­tes von der Auftrags­an­nahme bis zum Kassiervorgang
  • begrün­den den Kunden abge­rech­nete Leistungen
  • wickeln Garan­tie- und Kulanz­auf­träge ab
  • bear­bei­ten Reklamationen
  • kommu­ni­zie­ren mit Online-Syste­men mit den verschie­de­nen Vertriebsstufen
  • führen Kosten­rech­nungs­vor­gänge und bear­bei­ten Zahlungsvorgänge
  • rech­nen Löhne, Prämien und Provi­sio­nen ab
  • wenden Vorschrif­ten und Richt­li­nien des Umwelt­schut­zes an
  • bear­bei­ten die compu­ter­ge­stützte Mate­ri­al­ver­wal­tung in Ersatzteillagern

Ausbil­dungs­schwer­punkte:

Der Ausbil­dungs­be­trieb

  • Stel­lung, Rechts­form und Struk­tur des Ausbildungsbetriebes
  • Berufs­bil­dung
  • Betriebs­or­ga­ni­sa­tion
  • Perso­nal­wirt­schaft, Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Arbeit
  • Umwelt­schutz

Arbeits­or­ga­ni­sa­tion, Infor­ma­tion und Kommunikation

  • Arbeits­or­ga­ni­sa­tion
  • Büro­wirt­schaft­li­che Abläufe
  • Infor­ma­tion und Kommunikation
  • Anwen­den von Fremd­spra­chen bei Fachaufgaben
  • Infor­ma­ti­ons- und Kommu­ni­ka­ti­ons­sys­teme der Automobilwirtschaft
  • Daten­schutz und Datensicherheit

Kauf­män­ni­sche Steue­rung und Kontrolle

  • Betriebs- und Branchenkennzahlen
  • Buch­füh­rung
  • Kosten­rech­nung
  • Kalku­la­tion
  • Statis­tik

Markt und Vertrieb

  • Vertriebs­be­zie­hun­gen
  • Fahr­zeuge
  • Einkauf und Beschaffung
  • Lager­wirt­schaft
  • Marke­ting
  • Vertrieb

Finanz­dienst­leis­tun­gen

  • Finan­zie­rung
  • Versi­che­run­gen
  • Zusätz­lich erwerb­bare Garantieleistungen

Service­leis­tun­gen

  • Kunden­dienst
  • Gewähr­leis­tun­gen
  • Amtli­che Fahrzeugüberwachung
  • Tech­ni­scher Kunden­dienst, Werkstatt
  • Teile und Zubehör
  • Betriebs­be­zo­gene Aufga­ben des Umweltschutzes
  • Betriebs­spe­zi­fi­sche Dienstleistungen

Ausbil­dungs­ver­gü­tung:

Die Ausbil­dungs­ver­gü­tung rich­tet sich nach der Bran­che des Ausbil­dungs­be­trie­bes. Eine Gesamt­über­sicht der Vergü­tun­gen finden Sie hier.

Ausbil­dungs­dauer:

3 Jahre

Der Ausbil­dungs­be­ruf Auto­mo­bil­kauf­mann/-frau ist moder­ni­siert und aktua­li­siert worden. Ab dem 1. August 2017 tritt die Neuord­nung in Kraft.

Die Aktua­li­sie­rung der Verord­nung von 1998 forderte eine stär­kere Berück­sich­ti­gung u. a. folgen­der Themen:

  • Finanz­dienst­leis­tun­gen (Fahr­zeug­fi­nan­zie­rung), Fahr­zeug­lea­sing als Geschäfts­feld im Autohaus
  • Stär­kere Inhalts­ver­mitt­lung der Fahr­zeug­tech­nik (tech­ni­sche Entwick­lung berücksichtigen)
  • Ausbau des Inter­net­han­dels (Fahr­zeuge, Zubehör)
  • Inter­na­tio­na­li­sie­rung des Handels (EU-Geschäfte)
  • Gestie­gene Bedeu­tung der kommu­ni­ka­ti­ven Kompetenz
  • Verän­derte recht­li­che Rahmen­be­din­gun­gen (EU-Recht)
  • Neue Mobi­li­täts­dienst­leis­tun­gen (z. B. car-sharing)

Neben diesen Themen ist eine ganz entschei­dende Ände­rung die gestreckte Abschluss­prü­fung, d.h. die Abschluss­prü­fung findet in zwei zeit­lich ausein­an­der fallen­den Teilen statt und sie ersetzt die bishe­rige klas­si­sche Zwischen- und Abschluss­prü­fung für alle Auszu­bil­den­den, die ab dem 1. August 2017 starten.

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