Medi­en­ge­stal­ter Bild & Ton (m/​w/​d)

Berufs­bild

Medi­en­ge­stal­ter/-innen arbei­ten in der Bild- und Tonpro­duk­tion. Sie können auf Grund ihrer breit ange­le­gen Ausbil­dung in allen Schrit­ten des Produk­ti­ons­pro­zes­ses einge­setzt werden - von der Bild- und Tonauf­nahme, Bild­mi­schung, Bild-Tonnach­be­ar­bei­tung bis zur Wieder­gabe. Sie können sich schnell an den unter­schied­li­chen Arbeits­plät­zen einar­bei­ten und mit dem Produk­ti­ons­team zusam­men­ar­bei­ten. Medi­en­ge­stal­ter/-innen sind bime­dial ausge­bil­det, das heißt sie können sowohl kombi­nierte Bild-Tonpro­dukte als auch reine Tonpro­dukte herstel­len und gestalten.
Neben tech­ni­schen Quali­fi­ka­tio­nen gehö­ren zu diesem Beruf insbe­son­dere gestal­te­ri­sche und herstel­lungs­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Quali­fi­ka­tio­nen. Die drei Quali­fi­ka­ti­ons­be­rei­che - Tech­nik, Gestal­tung und Orga­ni­sa­tion - nehmen jeweils rund ein Drit­tel der Tätig­keit ein.

Beruf­li­che Fähig­kei­ten Medi­en­ge­stal­ter Bild und Ton

• unter­stüt­zen die Erstel­lung redak­tio­nel­ler und media­ler Konzepte
• wählen Umset­zungs­va­ri­an­ten unter tech­ni­schen, gestal­te­ri­schen, betriebs­wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Gesichts­punk­ten aus
• stim­men Produk­ti­ons­ab­läufe ab und erstel­len Produktionsunterlagen
• wählen Geräte aus, rich­ten Produk­ti­ons­sys­teme ein, erken­nen und behe­ben Fehler und Störungen
• recher­chie­ren Bild- und Tonma­te­rial in Daten­ban­ken und Archi­ven, prüfen Bild- und Tonma­te­rial, berei­ten es auf und verwal­ten es, admi­nis­trie­ren Spei­cher­um­ge­bun­gen, führen Norm- und Format­wand­lun­gen durch
• nehmen Bild und Ton nach redak­tio­nel­len und gestal­te­ri­schen Gesichts­punk­ten auf
• bear­bei­ten Bild und Ton nach redak­tio­nel­len und gestal­te­ri­schen Gesichtspunkten
• führen Produk­tio­nen unter Live-Bedin­gun­gen durch
• doku­men­tie­ren Projekt­ab­läufe, erstel­len Medi­en­be­gleit­da­ten und Abrechnungsdaten
Ausbildungsschwerpunkte
• Berufs­bil­dung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Orga­ni­sa­tion des Ausbildungsbetriebes
• Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• Planen von Arbeitsabläufen
• Einrich­ten und Prüfen von medi­en­spe­zi­fi­schen Produktionssystemen
• Herstel­len von Bild- und Tonaufnahmen
• Prüfen, Aufbe­rei­ten und Verwal­ten von Bild- und Tonmaterial
• Bear­bei­ten von Bild- und Tonmaterial
• Durch­füh­ren von Medienproduktionen
• Zusam­men­ar­bei­ten im Produk­ti­ons- und Redak­ti­ons­team; Projekt­ma­nage­ment im Einsatzgebiet

Einsatz­ge­biete

Die Ausbil­dung im Ausbil­dungs­be­ruf Medi­en­ge­stal­ter Bild und Ton/​Mediengestalterin Bild und Ton ist breit ange­legt und soll auf unter­schied­li­che Ziel­be­rufe vorbe­rei­ten. Auf der ande­ren Seite sollen die Auszu­bil­den­den bereits während der Berufs­aus­bil­dung Berufs­er­fah­run­gen erwer­ben, was nur in einem der Ziel­be­rufe möglich ist. Deshalb sind in dem Ausbil­dungs­be­ruf Einsatz­ge­biete vorge­se­hen, in denen die Auszu­bil­den­den ihre spezi­fi­schen Erfah­run­gen, insbe­son­dere im Projekt­ma­nage­ment, sammeln können. Diese Konstruk­tion - Verbin­dung einer brei­ten Basis­aus­bil­dung mit einer Ausbil­dung in spezia­li­sier­ten Tätig­keits­pro­fi­len - soll auch spezia­li­sier­ten Ausbil­dungs­be­trie­ben die Ausbil­dung ermög­li­chen. Außer­dem können neue Tätig­keits­fel­der (wie sie beispiels­weise durch die Konver­genz alter und neuer Medien entste­hen) problem­los in die Ausbil­dung inte­griert werden. Aber auch neue bezie­hungs­weise hoch­spe­zia­li­sierte Betriebe müssen die Vermitt­lung aller in der Ausbil­dungs­ord­nung vorge­se­he­nen Befä­hi­gun­gen (zum Beispiel über Verbund­aus­bil­dung) sicherstellen.

Die Einsatz­ge­biete werden vom Ausbil­dungs­be­trieb fest­ge­legt. Es können vom Ausbil­dungs­be­trieb auch andere Einsatz­ge­biete ausge­wählt werden, wenn in ihnen die Fertig­kei­ten, Kennt­nisse und Fähig­kei­ten der Ausbil­dungs­ord­nung vermit­telt werden können.

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